Allgemeine Geschäftsbedingungen SUP TRIP GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SUP TRIP Teichmann/Schulz GbR in der Fassung vom 22.08.2017

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die SUP TRIP Teichmann/Schulz GbR – folgend auch „SUP TRIP“ genannt – bietet unter „SUP TRIP“ verschiedene Leistungen zum Stand Up Paddling an, insbesondere Kurse, Touren, Personaltraining, Coaching und Events. Die Leistungen der SUP TRIP Teichmann/Schulz GbR unter „SUP TRIP“ umfasst ebenfalls die Vermietung und den Verkauf von SUP-Boards und -Zubehör.

Alle Angebote der SUP TRIP Teichmann/Schulz GbR unter „SUP TRIP“ werden im Folgenden auch als „Leistung bzw. Leistungen“ bezeichnet.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsschluss zwischen SUP TRIP und ihren Kunden – folgend auch Besteller oder Auftraggeber – genannt. Sie gelten bei Gruppen auch für die Gruppenauftraggeber. Ergänzend gelten die Anweisungen der Mitarbeiter von SUP TRIP.

Die Lieferungen und Leistungen von SUP TRIP erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unternehmerische Kunden:

Bei Geschäften mit unternehmerischen Kunden gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn SUP TRIP ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.

Bitte lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss sorgfältig durch.

2. Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung zu den durch SUP TRIP angebotenen Kursen und Touren kann und soll grundsätzlich über die entsprechende Buchungsfunktion auf der Homepage von SUP TRIP (www.sup-trip.de) erfolgen. Durch die Anmeldung gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Vertrages ab. Ein Vertrag zwischen SUP TRIP und dem Besteller kommt jedoch erst zustande, sobald der Besteller eine Buchungsbestätigung für die bestellte Leistung durch SUP TRIP erhält. Die Buchungsbestätigung erfolgt automatisch nach der verbindlichen Buchung durch den Besteller, wenn die gebuchten Leistungen für das gewählte Datum verfügbar sind, spätestens jedoch 24 Stunden nach der Bestellung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vor Vertragsschluss in der Buchungsfunktion von SUP TRIP abrufbar. Ausdruck und Speicherung in wiedergabefähiger Form ist vor Vertragsschluss möglich.

(2) Der Besteller kann sein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Vertrages mit SUP TRIP über angebotene Leistungen auch persönlich an der Floßstation, Kastanienallee 22c, 14471 Potsdam, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder schriftlich abgeben. Mit der Abgabe des Angebots werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag mit SUP TRIP kommt in diesem Fall durch Annahme des Angebots durch SUP TRIP in Form einer Auftragsbestätigung und/oder Rechnung zustande, die SUP TRIP dem Kunden entweder unverzüglich zusendet oder persönlich übergibt.

(3) Erbittet der Besteller ein Angebot über Leistungen von SUP TRIP und legt SUP TRIP dem Besteller ein solches vor, ist SUP TRIP an dieses 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des von SUP TRIP abgegebenen Angebotes zustande, wenn der Besteller innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.

3. Preise

(1) Der in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebene Preis ist bindend und enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise.

(2) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist der Besteller zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.

(3) Als Zahlungsmöglichkeit bietet SUP TRIP dem Besteller an, den Preis auf das in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Konto der SUP TRIP zu überweisen, per PayPal auf das Konto der SUP TRIP zu zahlen oder vor Ausführung der Leistungen in bar oder per elektronischer Zahlung zu entrichten.

4. Leistungsbeschreibung

(1) SUP TRIP beschreibt auf Ihrer Homepage die von ihr angebotenen verschiedenen Leistungen so präzise wie möglich. Grundsätzlich bestimmt sich der Umfang der gebuchten Leistung aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Der Inhalt der Leistung kann aber nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Änderungen unterliegen.

(2) Die Leistung wird zielorientiert durchgeführt. Dabei wird großer Wert auf den Erfolg aller Gruppenmitglieder gelegt. Sollten die Gruppen kleiner/größer als erwartet sein, so kann sich die Leistungsdauer verkürzen/verlängern.

(3) Die Leistungsbeschreibung auf der Homepage von SUP TRIP, inklusive der Fotos und der Dauer, dient lediglich als Anhaltspunkt und ist unverbindlich.

(4) Die bei SUP TRIP zu mietenden SUP-Boards sowie das Zubehör sind in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand. Mietsachen sind vom Besteller in ebensolchem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Für die Mietsachen ist ein Pfand zu hinterlegen (z.B. Personalausweis oder Führerschein). Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Ausrüstung und endet mit der Rückgabe. Der Besteller hat die Mietsachen zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort wieder herauszugeben.

(5) Der Besteller ist verpflichtet, Beanstandungen der Leistungen von SUP TRIP jeglicher Art unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt es der Besteller schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so kann er Rechte aus dem Mangel (zum Beispiel auf Minderung) nicht geltend machen.

5. Persönliche Eignung

(1) Der Besteller der Leistung muss zur Teilnahme und zur Benutzung der Leistung von SUP TRIP gesundheitlich und konditionell in der Lage sein sowie mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen können. Mit Buchung der Leistung erklärt der Besteller, dass er diese Voraussetzungen erfüllt. Der Gruppenbesteller hat sicherzustellen, dass auch alle anderen Gruppenmitglieder diese persönliche Eignung aufweisen.

(2) Auf körperliche Behinderungen oder sonstige Einschränkungen ist SUP TRIP spätestens bei Buchung hinzuweisen. SUP TRIP wird in diesen Fällen versuchen, eine individuelle Lösung anzubieten.

(3) Für Minderjährige ist das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten oder die Teilnahme eines der Erziehungsberechtigten erforderlich.

(4) Der Konsum von Drogen oder anderer Suchtmittel ist vor und während eines Kurses, einer Tour oder sonstiger Veranstaltungen untersagt. Dies gilt auch nach Beendigung eines Kurses, einer Tour oder sonstiger Veranstaltungen am Veranstaltungsort.

SUP TRIP weist darauf hin, dass der Konsum von Alkohol vor und während eines Kurses, einer Tour oder sonstiger Veranstaltungen unterbleiben sollte. Das Gleiche gilt nach einem Kurs, einer Tour oder sonstiger Veranstaltung an der Floßstation von SUP TRIP. Sollten Besteller vor, während oder nach Kursen, einer Tour oder sonstigen Veranstaltungen Alkohol zu sich nehmen, tun sie dies auf eigene Verantwortung. Hiermit wird ausdrücklich jegliche Haftung von SUP TRIP für daraus resultierende Schäden vollumfänglich ausgeschlossen.

SUP TRIP behält sich vor, offensichtlich alkoholisierte oder unter dem Einfluss von Drogen oder anderer Suchtmittel stehende Teilnehmer von der Leistung auszuschließen, nicht zu beginnen oder abzubrechen.

(5) Ein Anspruch auf Rückerstattung des Preises besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen der Absätze 1, 3 und 4 nicht. Mögliche Regressansprüche anderer Teilnehmer bei Leistungsabbruch gehen zu Lasten des den Leistungsabbruch verursachenden Teilnehmers.

(6) Den Anweisungen der Kurs- bzw. Tourenleiter oder Mitarbeiter der SUP TRIP ist in jedem Fall Folge zu leisten. Bei grob ordnungswidrigem Verhalten, welches das Ansehen oder die Unversehrtheit der Teilnehmer, der SUP TRIP Mitarbeiter oder SUP TRIP selbst gefährdet, kann ein Teilnehmer nach Ermahnung vom Kurs, der Tour oder sonstigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Preises besteht in diesem Fall nicht.

Sollte der Besteller den Anweisungen der Kurs- bzw. Tourenleiter oder Mitarbeiter der SUP TRIP nicht folgen und entsteht hieraus ein Schaden, hat der Besteller für diesen vollumfänglich einzustehen.

6. Unvorhersehbare Umstände

(1) SUP TRIP ist berechtigt, ein Ersatzprogramm oder einen Ersatztermin festzulegen, wenn eine planmäßige Durchführung der Leistungen durch nicht vorhersehbare Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird bzw. nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt, Gewitter, Kälte oder sonstigen schlechten Wetters, Krankheit des Kurs-/Tourenleiters oder auch Nichterreichen der Mindestgruppenzahl.

(2) Kann nach Abstimmung mit dem Besteller kein Ersatztermin gefunden werden, ist sowohl der Besteller als auch SUP TRIP zum Rücktritt berechtigt. Der Besteller hat in diesem Fall einen Anspruch auf volle Rückerstattung der bereits bezahlten Beträge. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

(3) Im Falle einer Terminsverschiebung oder des Rücktritts durch SUP TRIP kommt diese nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die dem Besteller in Zusammenhang mit Versuch der ersten bzw. zweiten Teilnahme an der Leistung entstehen.

7. Haftung

(1) Die von SUP TRIP durchgeführten Leistungen erfolgen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Teilnehmers. SUP TRIP übernimmt keine Haftung für Schäden, weder vertraglich noch außervertraglich, die im Zusammenhang mit der Leistung dem Teilnehmer oder Dritten entstehen. Hierzu zählt auch der Transport von Ausrüstungsgegenständen. Ausgenommen davon ist eine Haftung für Körper-, Gesundheits- und Personenschäden des Teilnehmers bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit von SUP TRIP sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von SUP TRIP zurückzuführen sind.

(2) Können Leistungen aus von SUP TRIP verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haftet diese bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(3) Der Teilnehmer haftet für Schäden, die SUP TRIP durch diesen während der Inanspruchnahme der Leistung entstehen. Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden haftet der Teilnehmer auch für Folgeschäden.

(4) Der Teilnehmer stellt SUP TRIP von sämtlichen Ansprüchen aufgrund von Unfällen, aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit der Leistung durch ihn oder eine dritte Person frei.

(5) Entsteht durch verspätete Rückgabe, Beschädigung oder Verlust der Mietsachen SUP TRIP ein Leistungsausfall gegenüber einem weiteren Besteller, so haftet der Besteller für diesen Leistungsausfall in voller Höhe. Bei Beschädigung oder Verlust der Mietsachen haftet der Besteller SUP TRIP in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsache. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenspflicht ausgenommen. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises.

(6) Bei Gruppenbuchungen haftet der Besteller gesamtschuldnerisch mit den jeweils haftenden Teilnehmern. Der Besteller haftet alleine, wenn der Schadensverursacher nicht zu ermitteln ist. Es sei denn, er weist nach, dass der Schaden nicht aus dem Kreis der Besteller verursacht oder mit verursacht wurde.

8. Rücktritt

(1) Ein kostenfreier Rücktritt (Stornierung) vom Vertrag durch den Besteller ist jederzeit möglich, wenn dieser für die gebuchte Leistung einen entsprechenden Ersatzteilnehmer stellt.

(2) Im Falle des Rücktritts hat der Besteller eine angemessene Entschädigung zu leisten. Diese beträgt unter Anrechnung ersparter Aufwendungen ab Buchung der Leistung bis 2 Wochen vor Leistungsbeginn 25 % des vereinbarten Preises, bis 1 Woche vor Leistungsbeginn 50 % des vereinbarten Preises, bis 2 Tage vor Leistungsbeginn 80 % des vereinbarten Preises.

(3) Kann die gebuchte Leistung anderweitig vergeben werden, besteht keine Entschädigungspflicht des Bestellers. Es steht dem Besteller frei, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

9. Besondere Bestimmungen Kauf von SUP Boards und Zubehör

(1) SUP TRIP bietet auch die Möglichkeit an, SUP Boards und Zubehör käuflich zu erwerben. Es handelt sich bei den angebotenen Produkten sowohl um Neuware als auch um gebrauchte Sachen.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen und dauerhaften Kaufpreiszahlung Eigentum von SUP TRIP. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er den Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommt.

(3) Die Gewährleistung und Haftung bestimmt sich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 434 ff BGB.

(4) Im Übrigen gelten die weiteren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10. Ausschlussfristen

(1) Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verfallen, soweit gesetzlich zulässig, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach deren Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden.

(2) Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablehnung oder Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ansprüche einer Vertragspartei aus unerlaubter Handlung.

11. Datenschutz

Die vom Besteller selbst mitgeteilten Daten werden ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes verwendet.

12. Schlussbestimmungen

(1) Alle Vereinbarungen, die zwischen SUP TRIP und dem Teilnehmer im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss über Leistungen von SUP TRIP getroffen werden, sind in dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Potsdam, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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